|
Zunächst hanelt es sich bei dem Ministertreffen nicht um eine zufällige Zusammenkunft befreundeter Politiker, sondern um eine Sitzung des sogenannten "Rates der EU", früher Ministerrat genannt. Dies ist neben dem Europäischen Parlament, sowie etwas eingeschränkter, die Europäische Kommission, und noch eingeschränkter, der Europäische Zentralbankrat, eines der gesetzgebenden Organe der EU. Im "Rat" sollen die jeweiligen nationalen Interessen berücksichtigt werden, und er ist mit Abstand das bedeutendste Entscheidungsgremium der EU. Der Rat ist rechtlich gesehen ein einziges Gremium, aus praktischen Gründen tagt er allerdings in unterschiedlichen Zusammensetzungen. So gibt es etwa den "Wirtschafts- und Finanzrat", auch ECOFIN genannt, bei dem sich die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedsstaaten treffen, während sich im Umweltrat die nationalen Umweltminister treffen. Prinzipiell könnte aber in jedem dieser Ministertreffen eine Entscheidung getroffen werden, die auch dann für die Mitgliedsstaaten bindend wären, wenn sie ein ganz anderes Politikfeld betreffen, da die europäischen Verträgen immer nur auf den "Rat der EU" verweisen.
Das Ministertreffen am Dienstag war der "Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz". Üblicherweise nehmen daran je nach zu behandelndem Themenkomplex die jeweiligen nationalen Arbeits- bzw. Sozialminister, die Gesundheits-, Landwirtschafts oder Verbraucherschutzminister teil. Zu beachtenist ist aber wie gesagt, dass dabei eben auch ein Landwirtschaftsminister über Arbeitsschutz mitbestimmen dürfte.
Es gehört zum guten Ton, dass in den Rat, das entscheidende Gremium der EU, nur Minister entsendet werden; Staatssekretäre vertreten aber aufgrund der häufigen Ratstermine immer häufiger die eigentlichen Minister. Am fraglichen Termin wurden u. a. der britische und der deutsche Minister durch Staatssekretäre vertreten, im Falle Deutschlands durch den parlamentarischen Staatssekretär Andres. Dies ist deshalb ganz interessant, weil diese beiden Länder die umfangreichsten Verschärfungen zulasten der Arbeitnehmer durchsetzen wollen, und sich die Minister, die ja viel häufiger öffentlich auftreten als deren Staatssekretäre, weiterhin als "Bewahrer des europäischen Sozialmodell" präsentieren möcht, so wie wir das neulich bei Kurt Beck auf der europapolitischen Konferenz der europäischen Sozialdemokraten beobachten konnten. Da passt das natürlich außerordentlich schlecht zusammen, wenn an die Öffentlichkeit fringt, wie sich die angeblichen Sozialstaatsbewahrer auf europäischer Ebene als die radikalsten sozialen Abrissbirnen entpuppen.
Nun zum politischen Inhalt. Die ursprüngliche Arbeitszeitrichtlinie wurde 1993 erlassen und sah einen Übergangszeitraum von 3 Jahren vor, in denen die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in den einzelnen Ländern eingeführt wird. Zusätzlich sollte 7 Jahre nach Ablauf dieses Umsetzungszeitraums, also 2003, eine Bewertung durchgeführt werden. Um den Übergang zu erleichtern sah die Richtlinie Ausnahmebestimmungen vor, sogenannte "opt-out"-Klauseln. Diese erlauben den Arbeitgebern, wenn die Arbeitnehmer "freiwillig" zustimmen, auch von der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach oben hin abzuweichen. Die Richtlinie entält hierzu auch einen Abschnitt, die dafür sorgen sollen, dass "keinem Arbeitnehmer Nachteile daraus entstehen, daß er nicht bereit ist, eine solche Arbeit zu leisten". Dumm nur, dass die Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gar keine Wahl haben, als die entsprechend angepassten Arbeitsverträge zu unterschreiben, völlig freiwillig, versteht sich, und unter perfekter Einhaltung der "Vertragsfreiheit".
Das Ergebnis der Bewertung im Jahre 2003 war enttäuschend, da sich viele Länder nicht an die Richtlinie gehalten haben und weiterhin zu hohe Arbeitszeiten duldeten. Vorreiter ist hier insbesondere Großbritannien, das aufgrund seiner schlechten Arbeitsproduktivität lieber auf Senkung der Sozialstandards und die Peitsche miserablen Kündigungsschutzes setzt als auf die Verbesserung der Qualifikation seiner Arbeitnehmer. Da die britische Regierung nicht im geringsten daran denkt, seine Sozialstandards auf kontinentaleuropäisches Niveau anzheben, wurde 2003 ein Kompromiss geschlossen, der weiterhin die Möglichkeit des "freiwilligen" Verzichts der Arbeitnehmer auf die vorgegebene Höchstarbeitszeit vorsah, so dass die britische Regierung etwas Zeit herausschlagen konnte. Diese "opt-out"-Klausel sollte aber schrittweise so auslaufen, dass bis zum 1. August 2009 für alle Länder verbindlich eine maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, gemittelt in einem Zeitraum von 6 Monaten, umsetzen.
In der Zwischenzeit erließ nun der Europäische Gerichtshof ein Urteil, nach dem sogenannte Bereitschaftszeiten, in denen Arbeitnehmer zwar nicht aktiv arbeiten aber dennoch am Arbeitsplatz anwesend sein mussten, als Arbeitszeit bewertet werden müssen und damit der maximalen Arbeitszeit von 48 Wochenstunden unterliegen. Geklagt hatte der deutsche Klinikarzt Jaeger. Mit diesem Gerichtsurteil tritt nun das Problem auf, dass die öffentlichen Haushalte, die gemäß neoliberaler Ideologie zugunsten der Bezieher von Vermögenseinkommen ausgeplündert werden sollen, plötzlich verpflichtet wären, für bestimmte öffentlichen Dienstleistungen mehr Personal zu bezahlen. Diese Ausweitung öffentlicher Dienstleistungen konnten weder die deutsche noch die britische Regierung akzeptieren, weshalb sie nun alles daran setzen, die bestehende Arbeitszeitrichtlinie aufzuweichen. Hierzu bedienen sie sich des Arguments, dass die Arbeitszeitrichtlinie in der derzeitigen Fassung aufgrund des Gerichtsurteils abgeändert werden muss, damit die öffentlichen Haushalte nicht so schrecklich belastet werden. Dieses Argument verfängt deshalb relativ gut, weil ja die letzten Jahrzehnte durch immense Steuererleichterung bei Vermögenseinkommen die staatlichen Finanzen überall so zerrüttet wurden, dass Einsparungen bei öffentlichen Dienstleistungen in ganz Europa als "objektiver Sachzwang" dargestellt werden. Nichts könnte falscher sein, und ich finde, die Vorgänge rund um die Arbeitszeitrichtlinie decken dies auch beispielhaft auf.
Starker Widerstand gegen eine Aufweichung der Wochenarbeitszeit kommt insbesondere aus Frnakreich, wo sich die konservative Führung zunehmende Sorgen um die Präsidentschaftswahl nächstes Jahr macht, bei der die Verteidigung des Sozialstaats alleroberste Priorität haben wird, zumindest solange nicht orgendwo versehentlich ein Krieg oder ein Vorstadtaufstand angezettelt wird, der die öffentliche Debatte dann überschattet. Dieser hauptsächlich innenpolitische Widerstand Frankreichs gegen die von Deutschland und Großbritannien geforderte Aufweichung ist eine der Hauptursachen für die am Mittwoch gescheiterten Ministergespräch. Das Problem für die Sozialkahlschläger hierbei ist, dass die Übergangsfristen zum 1. August 2009 ablaufen werden, und danach auch keine Ausnahmeregeln mehr zulässig sind, was bedeutet, dass die Zeit gegen die antisozialen Regierungen arbeitet. Aus diesem Grund ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein neuer "Kompromissvorschlag" auf den Tisch gelegt wird. Wir können sicher sein, dass dies unter keinen Umständen vor der französischen Wahl erfolgt, und wir werden daurch auch prompt von Staatssekretär Andres bestätigt, der im Anschluss an den den gescheiterten Ministerrat erklärte, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft keinen weiteren Anlauf für eine geänderte Arbeitszeitrichtlinie unternehmen wird.
Per email versenden...
Gerold Schwarz
Weitere Artikel dieses Autors/dieser Autorin
- Presseerklärung der TAZ-Auslandskorrespondenten
- Ohne die geringsten Skrupel fahren unsere Eliten Europa gegen die Wand
- Im Rampenlicht: Europas schlimmste Lobbyisten zur Abstimung gestellt
- Oskars wundersame Welt? Oder eher ideologische Verblendung auf der anderen Seite?
- Wirtschaftskrise: Unsere Eliten führen uns wie die Lämmer zur Schlachtbank
- [...]
Schlagworte
- Deregulierung
-
Prekarisierung / Sozialabbau
- Wirtschaftskrise: Unsere Eliten führen uns wie die Lämmer zur Schlachtbank
- Sozialsystem kein Wohlstandsluxus
- Nachdem in Schweden jetzt die Katze aus dem Sack ist, gibt es jetzt dort großen Katzenjammer
- Lissabon-Strategie in der Praxis: so funktioniert die Umverteilung von unten nach oben
- EU-Kommission lädt ein zur Jubelveranstaltung für Ihr Konzept zur Einschränkung von Arbeitnehmerrechten
Realisiert mit SPIP 1.9.2c + ALTERNATIVES











