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Arbeitsrecht: Flexicurity-Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung
Mittwoch 28. November 2007 von Gerold Schwarz
Auf der einen Seite ist es natürlich erst mal gut, wenn die FES das von der Kommission vorgelegte Flexicurity-Modell als zu einseitig kritisiert und eine stärkere soziale Komponente sowie eine stärkere Kompetenz der EU in der Sozialpolitik fordert. Doch damit scheint die Haben-Seite des Beitrags auch schon annähernd erschöpft zu sein.
Problematisch ist grundsätzlich erst einmal der positive Verweis auf die Lissabon-Strategie. Mit dieser positiven Sichtweise im Hinterkopf ist es natürlich nicht allzu verwunderlich, wenn man bei der Flexicurity-Initiative erst mal empört anmerkt, dass diese ja "einseitig" sei. Das war aber bereits schon die Lissabon-Strategie, und Flexicurity ist lediglich die logische Konsequenz und Fortsetzung davon. Da die FES davor zurückschreckt, die Lissabon-Strategie direkt zu kritisieren, bleibt ihr dann folgerichtig nur übrig, deren Konsequenzen, etwas in Form der Flexicurity-Inititative, als "einseitig" zu verurteilen.
Richtig ärgerlich aber ist die naive Herangehensweise an die systematischen Gründe für die Schieflage der Flexicurity-Initiative. Es sieht für die FES so aus, als hätten sich die Arbeitgeber durch irgendwelche geschickten taktischen Tricks gegenüber den Arbeitnehmern oder Gewerkschaften durchgesetzt, und als bedürfe es einfach mehr Engagements um das wieder etwas zu verschieben. Die FES übersieht dabei vollkommen, dass die europäische Konstruktion (schon seit den römischen Verträgen) eine vorsätzliche Assymetrie aufweist (übrigens von der deutschen Delegation 1957 so erzwungen), nach der im wirtschaftlichen Bereich massiv Kompetenz auf die europäische Ebene verlagert wird, während im sozialen Bereich nahezu keine Normsetzungskompetenz verlagert wurde. Diese Naivität der FES ist z. B. daran zu erkennen, wie sie die Grundrechtecharta einschätzt:
"Europa ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft, die auf der Anerkennung der politischen Grundfreiheiten und Menschenrechte und der sozialen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruht. Die Europä ische Grundrechtecharta, die mit dem neuen EU-Reformvertrag rechtsverbindlich werden wird, und das Bekenntnis zu einer sozialen Marktwirtschaft ist Ausdruck dessen."
Angesichts der realen juristischen Situation ist das ärgerlich naiv, denn, wie wir uns erinnern, begründet die Grundrechtecharta nun gerade KEINE individuellen Grundrechte, die vor irgendeinem Gericht einklagbar wären, und zweitens ist das Soziale an der sozialen Marktwirtschaft gem. Art. 136 EGV eben nur bis zu einem "angemessenen" Niveau möglich, und das auch nur, solange "der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft zu erhalten, Rechung" getragen wird. Anders ausgedrückt: im Zweifelsfall geht immer die "Wettbewerbsfähigkeit" vor. Flexicurity ist da nur eines von vielen prototypischen Beispielen.
Immerhin erkennt die FES schon an, dass Sozialstandards national nicht mehr zu verteidigen sind, das ist im Vergleich auch zu vielen Gewerkschaften schon ein großer Fortschritt:
"Allerdings kann das nur funktionieren, wenn der Binnenmarkt durch eine starke soziale Flanke ergänzt wird. Dies erfordert eine aktive Sozialpolitik auf europäischer Ebene und die soziale Regulierung durch Verbesserung bestehender und neuer Vorschläge für soziale Mindeststandards zur Regulierung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zur Absicherung von Arbeitnehmerrechten."
Die "soziale Flanke" ist allerdings nur zu erreichen durch vertragliche oder doch wenigstens gesetzgeberische Aktivität (also insb. Richtlinien) auf europäischer Ebene. Dies ist allerdings angesichts des Einstimmigkeitsgebots in der Sozialpolitik und der ideologiestarrenden und grundsätzlichen Opposition gegen jegliche Art sozialer Regulierung insb. durch Großbritannien vollkommen illusorisch. So zeigen sich einmal mehr die konkreten negativen Folgen der deutschen Verweigerung einer Sozialunion 1957, die hier bereits im ersten zur Flexicurity erschienenen Artikel beschrieben wurden.
Ein realistischer Ausweg aus dieser Misere, die ja immerhin auch die FES erkennt, wäre natürlich in allererster Linie eine Änderung ganz konkreter antisozialer Artikel in den europäischen Verträgen, die auch ganz gezielt die Funktion haben, den Weg zu einem sozialen Europa zuzumauern. In allererster Linie wären dies zunächst folgende EGV-Artikel, wovon die meisten erst 1992, also durch die Maastrichter Vertragsänderungen auf die jetzige asoziale Form gebracht wurden:
Art. 4 (1)
Art. 56
Art 98
Art. 101
Art. 104
Art. 105 u. 108
Art 136
Art. 137
Da dies durch einige Mitgliedsregierungen (im Moment übrigens auch ganz vehement durch unsere eigene) blockiert werden dürfte, muss im zweiten Schritt die Forderung nach einer Gruppe von Mitgliedsstaaten stehen, die diesbezüglich voranschreiten und in der Konsequenz natürlich auch die entsprechend geänderten Artikel auf die anderen EU-Staaten anwenden werden, was alleine schon etwa bzgl. Art. 56 (uneingeschränkte Kapitalverkehrsfreiheit) ein mittleres Erdbeben auslösen dürfte.. Das wären jedenfalls progressive und zielführende Forderungen, während die von der FES vorgebrachten Thesen nichts anderes sind als kollektives Jammern und Betteln ohne jegliche Konsequenz.
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Gerold Schwarz
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