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EU-Reformvertrag: "Die Dänen wurden belogen, betrogen und ignoriert"
Montag 17. Dezember 2007 von Gerold Schwarz
Europa im Blick (EiB): Kenneth, was ist denn mit Artikel 88 der dänischen Verfassung, der im Falle einer Verfassungsänderung ein Referendum (sowie eine Wiederwahl des Folketings) vorschreibt. Ich bin nun kein Verfassungsspezialist, aber insbesondere bezüglich der zunehmenden Militarisierung (der neue Artikel 42, der mit dem Artikel I-41 des Verfassungsvertrags vollkommen identisch ist) wird meiner Ansicht nach eine Verfassungsänderung erforderlich sein, da die dänische Regierung derzeit nicht ohne ausdrückliche parlamentarische Zustimmung Streitkräfte entsenden darf, wie es der neue Artikel 42 vorsieht.
Kenneth Haar (K. H.): Unglücklicherweise eröffnet diese Interpretation keinesfalls eine Option für ein Referendum zum EU-Reformvertrag. Zum einen führt der Vertrag von Lissabon unmittelbar zu keinen Verfassungsänderungen. Zur Militarisierung etwa ist zu sagen, dass sich Dänemark in vier Politikbereichen, außerhalb der supranationalen europäischen Zusammenarbeit befindet. Dies rührt von einem politische Tauschhandel her, der dem zweiten Referendum zum Maastrichter Vertrag zum Erfolg verhelfen sollte. Dieses Arrangement wurde anschließend von den anderen EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert und in den Protokollen sämlticher darauffolgenden europäischen Verträge einschließlich des Vertrags von Lissabon festgehalten. Einer dieser vier Politikbereiche ist die militärische Zusammenarbeit. Dänemark ist an der Entscheidungsfindung in diesem Politikbereich nicht beteiligt. Auf diesem Weg ist also kein Referendum durchsetzbar.
EiB: Doch auch das Parlament, der Folketing, kann ein Referendum verlangen, wenn mindesten ein Drittel der Abgeordnete dies verlangen. Besteht hier Aussicht auf Erfolg?
K. H.: In der Tat könnte ein Drittel der Parlamentsabgeordneten ein Referendum erzwingen. Dieses Drittel existiert allerdings nicht. Vier Parteien unterstützen ein Referendum: die Danische Volkspartei (gegen den Reformvertrag), die Rotgrüne Allianz (ebenfalls dagegen), die Neue Allianz (dafür) und die Sozialistische Volkspartei (ebenfalls dafür). Doch auch gemeinsam stellen diese Parteien kein Drittel der Abgeordneten. Also scheidet auch diese Option aus. Jüngst wurde versucht, dass die Sozialistische Volkspartei ihre Zustimmung von einem Referendum abhängig macht. Das hätte möglicherweise einen entscheidenden Einfluss gehabt, aber die Partei hat dieses Vorgehen zurückgewisen.
EiB: In Deutschland ist ein Verfassungsgerichtsverfahren anhängig, das bislang eine formale Ratifizierung durch den Bundespräsidenten verhindert hat. Kann nicht auch der oberste Gerichtshof in Dänemark die Stellungnahme des Justizministeriums überprüfen und so ein Referendum veranlassen?
K. H.: Ja, in der Tat hätte die Entscheidung, den Reformvertrag ohne Referendum zu ratifizieren vom obersten Gerichtshof eingezogen werden können. So ein Gerichtsverfahren wird auch in Kürze stattfinden. Allerdings wird das Verfahren nur einen aufschiebenden Effekt haben. Am Ende wird der oberste Gerichtshof dem Justizministerium lediglich einige kritische und nützliche Anmerkungen entgegenhalten, zumindest hat er in der Vergangenheit zu ähnlichen Anlässen bereits so geurteil. Also auch in dieser Richtung kein Ausweg.
Wir werden allerdings in den nächsten Jahren mindestens ein Referendum durchführen. Dieses Vorgehen wurde von der Regierung zeitgleich mit ihrer Entscheidung, kein Referendum durchzuführen, entschieden. Diese Referenden sollen die vier von mir bereits erwähnten Ausnahmen abstellen, welche vom dramatischen Ausgang des Maastricht-Referendums herrühren, den die Dänen ja im ersten Anlauf ablehnten. Zwei davon weisen eine enge Beziehung zum EU-Reformvertrag auf. Eines davon behandelt die Bereiche Militär und Sicherheitspolitik, das andere die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit. In diesen beiden Bereichen würde der EU-Reformvertrag ohne den geringsten Zweifel einem Referendum unterzogen werden, wenn wir eben nicht diese vier Ausnahmereglungen hätten.
Ich habe jüngst gehört, dass der irische Premierminister Bertie Ahern die Dänen für ihren Verzicht auf ein Referendum lobte, der arme Mann ist ja per Verfassung zu einem Referendum gezwungen. Er betonte dabei deutlich die dänische Einschätzung, dass der Reformvertrag zu keinerlei Souveränitätseinbuße führen solle und hofft, dass diese Analyse auch den Iren helfen würde. Selbst wenn man nun den Bericht des dänischen Justizministeriums teilt, der ja wie gesagt ein Referendum verhindern sollte, kann dessen Analyse keineswegs auf Irland angewandt werden. Wenn das Justizministerium die dänischen Ausnahmeregelungen nicht hätte einbeziehen können, dann hätte es zweifellos einen beträchtlichen Souveränitätsverlust feststellen und folglich ein Referendum empfehlen müssen.
Ich möchte noch anmerken, dass der EU-Reformvertrag das europäische Entscheidungsverfahren in fast 50 Bereichen von der erforderlichen Einstimmigkeit hin zum Mehrheitsverfahren ändern wird. Obwohl Souveränität sicherlich kein Selbstzweck darstellt muss doch jeder den damit verbundenen Souveränitätsverlust klar erkennen können. Wieso kann ihn der Justizminister nicht auch erkennen? Der Grund ist, dass diese Souveränität in genau diesen Bereichen bereits bei früheren Vertragsänderungen aufgegeben wurden. Und um diese Souveränitätseinbuße durch die Referenden zu bringen (diese fanden 1972, 1986, 1992, 1993 und 1998 statt), hatten die Politiker argumentiert, dass die Souveränität tatsächlich erhalten bliebe, da in all diesen Bereiche auch ein kleines Land wie Dänemark mittels Ausnahmereglungen außen vor bleiben oder die Entscheidung aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit blockieren könne. Das war eine starkes und richtiges Argument. Nun aber wird dieses Argument gegen die Bevölkerung gewandt (die mit überwältigender Mehrheit für ein Referendum ist), indem behauptet wird, ein Referendum wäre nicht mehr nötig, da die Souveränitätsfrage vor langer Zeit bereits entschieden worden sei.
Ich denke daher, es kann niemand mehr bestreiten, dass die Dänen in entsetzlichem Ausmaß belogen, betrogen und ignoriert wurden. Der Vertrag von Lissabon ist lediglich ein weiteres Kapitel in diesem Buch.
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Gerold Schwarz
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