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Enttäuschte Gewerkschafter analysieren in Brüssel Abbau ihrer kollektiven Rechte

Urteil zu skandinavischen Gewerkschaftsrechten bricht befriedet geglaubte Fronten um die Dienstleistungesrichtlinie wieder auf und gefährdet das irische Referendum zum neuen EU-Vertrag

Mittwoch 27. Februar 2008 von Gerold Schwarz

Die europäischen Gewerkschaften verlangen nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über Arbeitnehmerrechte in der Europäischen Union eine rechtliche Stärkung ihres Streikrechts.

Sie warnen davor, dass, sollten ihre Befürchtungen hinsichtlich eines Vorrangs der Marktprinzipien vor dem sozialen Schutz in Europa nicht ausgeräumt werden, die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon - die gegenwärtig in der EU stattfindet - gefährdet sei.

"Wir bekamen verdeutlicht, dass das Streikrecht zwar ein Grundrecht sei, aber eben nicht ein so fundamentales Grundrecht wie der freie Dienstleistungsverkehr" sagte John Monks, der Chef des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) anlässlich eines Treffens in Brüssel am Dienstag (26. Februar).

Bei einer vom Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments organisierten Diskussion, an der Parlamentarier, Rechtsexperten, Arbeitgeber und Gewerkschafter teilnahmen, standen die Auswirkungen zweier Urteile zum skandinavischen System von Kollektivverhandlungen (EiB berichtete) im Mittelpunkt, bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jährlich über Löhne und Sozialkonditionen verständigen.

Im sogenannten Vaxholm-Fall hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt, dass die schwedischen Gewerkschaften gegen EU-REcht verstießen, als sie ein lettisches Unternehmen gezwungen hatten, die örtlichen Löhne einzuhalten. In einem ähnlichen zum Viking-Fall wurde geurteilt, dass Gewerkschaften nicht gegen Unternehmen streiken dürfen, die aufgrund niedriger Löhne in ein anderes EU-Mitgliedsstaat verlagern.

"Wir glauben, dass diese Urteile extrem wichtig sind für die Gewerkschaftsbewegung" erklärte Monks.

Er erläuterte, dass das Urteil im Vaxhom-Fall die existierenden Srteikrechte der Gewerkschaften im Endeffekt behindern werden, indem diese bei Verhandlungen mit ausländischen Arbeitgebern auf "ein Mindestmaß" an Lohn- und Sozialforderung beschränkt werden.

Artikel für sozialen Fortschritt

Der ETUC-Führer betonte, dass die Richter durch ihren Verweis auf das gefeierte Prinzip der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit die erreichten Stand der Sozialpolitik in der EU gefährden könnten, indem sie einen Rechtsstandard einführten, den er "die Lizenz zum Sozialdumping" nannte.

Er schlug vor, dass die EU angesichts der angewandten Freihandelsprinzipien in den Verträgen einen "Artikel für sozialen Fortschritt" einführen sollte, der die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer mit einem höheren Rechtsstatus versehen würde.

Die irische Labour-Abgeordnete Proinsias de Rossa warnte davor, dass dieses Thema im geplanten Referendum in Irland von Euroskeptikern aufgegriffen werden könnte, da sich die irischen Gewerkschaften bei der Befürwortung des Vertrags von Lissabon widerspenstig zeigen.

Anfang des Monats (EiB berichtete bereits) hatten die oppositionellen Sozialdemokraten Dänemarks von ihre Regierung vor der Ratifizierung des neuen Vertrags Schutzgarantien für das kollektive Tarifvertragssystem verlangt.

In den skandinavischen Ländern werden die Urteile des EuGHs als Gefährdung des dortigen Sozialmodells betrachtet, das regelmäßig für seine Ausgewogenheit zwischen flexiblem Arbeitsrecht einerseits und hohen Sozialleistungen andererseits gelobt wird.

Bei einem weiteren Treffen in Brüssel am Montag erklärte Ole Christensen, Europaparlamentarier der dänischen linken Mitte, "mit dem Urteil zu Vaxholm übergeht die EU das Recht der Gewerkschaften, ein Unternehmen zu blockieren, wenn dessen osteuropäische Arbeitnehmer zu niedrige Löhne erhalten".

Der schwedische Sozialdemokrat Jan Andersson, ebenfalls EU-Parlamentarier, stellt die politische Funktion der nicht gewählten Richter in Luxemburg in Frage: "Das Gericht fällt Entscheidungen mit politischen Konsequenzen, aber sie [die Richter] werden niemals politisch zur Verantwortung gezogen."

Wiederbelebung des Streits um das "Ursprungslandsprinzip"?

Einige Experten behaupten, dass das Urteil zum Vaxholm-Fall in der Praxis das umstrittenste und deshalb auch abgelehnte Element der ebenfalls stark umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie wieder einführte und bestätigte. Die Richtlinie wurde teilweise für die französische Ablehnung der EU-Verfassung verantwortlich gemacht und später abgeschwächt.

Das Kernelement war das Ursprungslandsprinzip, nach dem Unternehmen unter den Sozial- und Lohnbedingungen ihres Unternehmenssitzes in anderen EU-Staaten Dienstleistungen erbringen können.

Nach Jonas Malmberg, Juraprofessor an der Universität von Uppsala, hat der EuGH diese umstrittene Regelung wieder eingeführt, indem es in seinem Urteilsspruch auf das "Prinzip des minimalen Schutzes" verwiesen hat.

Er erklärte hierzu: "Das Gastland - dort entweder der Staat oder die Sozialpartner - können nunmehr nicht mehr verlangen als lediglich den Kern verpflichtender Regeln."

Auch der schwedische EU-Parlamentarier Jan Andersson äußerte ähnliche Bedenken. "Wenn es die Regel wird, dass ein Land herkommt und mit deutlich niedrigeren Löhnen konkurriert, dann bricht die Hölle auf" erklärte er und spielte damit auf zukünftige EU-Erweiterungen an, die Länder in die EU bringen könnte, die selbst noch die Löhne der 2004 beigetretenen Länder unterbieten könnten.

Die EU-Kommission erkennt diese Argumente nicht an. Sozialkommissar Vladimir Spidla erklärte, das Urteil zum Vaxholm-Fall sei "ein ausgewogenes Urteil, das die Regeln der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedsstaaten - einschließlich des skandinavischen Sozialmodells - vollständig respektiert".

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