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Steuerschmarotzerstaaten
Donnerstag 28. Februar 2008 von Christian Felber
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuern sind die finanzielle Grundlage des Staates und der Demokratie. Der Umstand, dass im Feudalismus Adel und Klerus keine Steuern leisteten und das gemeine Volk die gesamte Tributlast trug, war eine der Ursachen für die französische Revolution. Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 besagt deshalb, dass jedes Mitglied des demokratischen Gemeinwesens entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungskraft Steuern zu leisten hat: je höher Einkommen und Vermögen, desto größer der Beitrag. Dieser Verfassungsgrundsatz wird heute zunehmend gebrochen. Die Reichsten drücken sich systematisch vor ihrer Steuerpflicht. Schmarotzerische Steueroasen wie Liechtenstein helfen ihnen dabei. Und plustern sich mächtig auf, wenn die geschädigten Staaten ihrerseits Tricks anwenden, um an die verheimlichten Daten heranzukommen. Das Argument des Fürstentums, Deutschland dürfe (unantastbare) rechtsstaatliche Prinzipien nicht wegen (läppischer) fiskalischer Ziele brechen, geht ins Leere. Wer Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, untergräbt den demokratischen Rechtsstaat.
Deutschland sollte mit Sanktionen reagieren, allerdings nicht nur gegen Liechtenstein, sondern auch gegen die Schweiz, Monaco, Andorra und – Österreich. Denn die rot-weiß-rote Steueroase hat mit dem Finanzfürstentum vieles gemeinsam. Zum einen lockt die österreichische Spezialkonstruktion der Privatstiftung ausländische Steuerflüchtlinge an. Der zweite große Magnet ist das strenge Bankgeheimnis. Steuerhinterzieher sind in Österreich ebenso willkommen wie in Liechtenstein. Wer den Zwergstaat einen steuerlichen Schurkenstaat zeiht, kann dies getrost auch mit Österreich tun. Das Kuriose am Bankgeheimnis: Obwohl es ausschließlich Steuerhinterziehern und Geldwäschern nützt, wird es im Interesse von Otto und Maria NormalverbraucherIn dargestellt. Doch die haben von der Geheimniskrämerei nichts. Ihre Einkommen sind überwiegend Arbeitseinkommen, und Löhne und Gehälter werden dem Finanzamt automatisch gemeldet und versteuert. Gläserner geht’s nicht. Das Bankgeheimnis verhüllt dem Fiskus nur die – sehr ungleich verteilten – Kapitaleinkommen: Zehn Prozent der Österreicher besitzen zwei Drittel des Gesamtvermögens. Der „Datenschutz“ ist ein Vorwand, um eine reiche Minderheit zu privilegieren.
Die aktuelle Erklärung von Bundeskanzler Gusenbauer, das Bankgeheimnis sei konform mit EU-Recht, ist äußerst merkwürdig: Erstens: Neben Österreich hüten in der EU nur noch Luxemburg und Belgien ein strenges Bankgeheimnis. Zweitens und wichtigerens: Ist EU-Konformität die überzeugende Begründung für eine Einrichtung, die gleichermaßen gegen den Geist der Verfassung wie gegen sozialdemokratische Gerechtigkeitsrundsätze verstößt? Auch Vizekanzler Molterer kämpft für das Recht auf Steuerflucht. Österreich hätte – anders als Deutschland – erst gar nicht für die DVD gezahlt, mimt er den Verteidiger des Rechtsstaates. Doch von welcher Seite ist der Rechtsstaat stärker in Gefahr: Von Seiten der superreichen Steuerhinterzieher oder von Seiten derer, die ihnen auf die Spur kommen wollen? Wie würde Molterer argumentieren, wenn Informationen über österreichische Rechtsbrecher anderer „Disziplin“ bei Informanten erhältlich wären? Würde er auch bei Drogenhändlern, Waffenschiebern oder Kinderschändern nein danke sagen? Das großkoalitionäre Mauern ist Ausdruck einer engen Verschränkung politischer und finanzieller Eliten. Ein ernsthaftes Anpacken des Problems würde die neofeudale Struktur des österreichischen Steuersystems ans Tageslicht bringen. Es müssten unangenehme Fragen beantwortet werden, zum Beispiel warum leistungslose Kapitaleinkommen durch die Bank geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen. Oder warum Investmentfirmen wie Meinl European Land ihren Sitz auf Jersey haben dürfen. Oder warum die Bank Austria eine Filiale auf den Cayman-Islands unterhält. Bevor man eine asoziale Machtstruktur aufbricht, legt man lieber den Mantel des Schweigens darüber.
Wie könnte eine Lösung aussehen? Zum einen sollten in der EU sämtliche Kapital- und Vermögenseinkommen automatisch an die zuständigen Finanzämter im In- und Ausland gemeldet werden. Dazu müsste die Mitte 2005 in Kraft getretene Zinsrichtlinie ausgeweitet werden a) auf die letzten drei „Blockierer“ Österreich, Luxemburg und Belgien; b) auf alle Kapitaleinkommen (derzeit nur Zinsen) sowie c) auf Unternehmen (derzeit nur Personen). Kapital- und Arbeitseinkommen sollten im Sinne der Gleichbehandlung einheitlich der Einkommenssteuer unterworfen werden – die Staatskassen würden sich füllen. Sodann könnte die EU glaubwürdig von Drittstaaten wie Monaco, Liechtenstein, Andorra oder der Schweiz fordern, das Prinzip der automatischen Meldung zu übernehmen – andernfalls setzt es Handelssanktionen oder der freie Kapitalverkehr wird eingeschränkt. Oder EU-Bürgern und -Firmen werden finanzielle Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen untersagt. Um den Rechtsstaat und die Demokratie zu retten.
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Christian Felber
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